493 SAARTEXT Fr.22.11. 12:26:02 RUNDFUNKBEITRAG Übersicht Das müssen Unternehmen wissen Firmen und Institutionen wie Behörden oder Verbände zahlen den Beitrag ent- sprechend der Zahl ihrer Betriebsstät- ten, Beschäftigten und Kfz. Die Zahl der Rundfunkgeräte spielt keine Rolle. Für eine Betriebsstätte mit bis zu acht Beschäftigten ist nur ein Drittel des Beitrags zu zahlen, 6,12 Euro pro Mo- nat. Für Selbstständige, die zu Hause arbeiten, gilt: Leisten sie für ihre Wohnung bereits den Beitrag, müssen sie nicht gesondert für die Betriebsstätte bezahlen. Es fällt nur der Beitrag für betriebliche Kfz an, monatlich je 6,12 Euro. >>