501 SAARTEXT Fr.08.12. 02:56:02 RATGEBER Gebäudeenergiegesetz Welche Heizung darf eingebaut werden Wer ab Januar einen Neubau in einem Neubaugebiet errichtet, muss eine Hei- zung einbauen, die 65 Prozent erneuer- bare Energien nutzt. Reine Öl- und Gas- heizungen sind dort dann verboten. Das regelt das neue Gebäudeenergiege- setz. In Bestandsbauten können Heizun- gen bis zum 30.Juni 2026 bzw.2028 aus- getauscht werden. Der Termin hängt von der Größe der Stadt oder Gemeinde ab. Die Verbraucherzentrale rät aber von der Anschaffung reiner Öl- oder Gashei- zungen ab. Spätestens ab 2029 müsse ein Anteil der Heizwärme aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugt werden. mehr dazu auf SR.de >>