501      SAARTEXT    Fr.08.12. 02:56:02
                               RATGEBER 
                   Gebäudeenergiegesetz 
                                        
 Welche Heizung darf eingebaut werden   
                                        
 Wer ab Januar einen Neubau in einem    
 Neubaugebiet errichtet, muss eine Hei- 
 zung einbauen, die 65 Prozent erneuer- 
 bare Energien nutzt. Reine Öl- und Gas-
 heizungen sind dort dann verboten.     
                                        
 Das regelt das neue Gebäudeenergiege-  
 setz. In Bestandsbauten können Heizun- 
 gen bis zum 30.Juni 2026 bzw.2028 aus- 
 getauscht werden. Der Termin hängt von 
 der Größe der Stadt oder Gemeinde ab.  
                                        
 Die Verbraucherzentrale rät aber von   
 der Anschaffung reiner Öl- oder Gashei-
 zungen ab. Spätestens ab 2029 müsse ein
 Anteil der Heizwärme aus Biomasse oder 
 Wasserstoff erzeugt werden.            
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