501      SAARTEXT    Do.21.11. 07:56:01
                               RATGEBER 
                                 Schnee 
                                        
 Gehwege müssen frei von Schnee sein    
                                        
 Die meisten Straßen und Gehwege unter- 
 liegen nicht der Winterdienstpflicht.  
 Deshalb sind die Bürger selbst dafür   
 verantwortlich, die Abschnitte vor den 
 Grundstücken zu räumen und zu streuen. 
                                        
 Vor den Grundstücken ist Eis sofort und
 Schnee nach Ende des Schneefalls zu be-
 seitigen. Auf Gehwegen muss ein mindes-
 tens ein Meter breiter Streifen schnee-
 und eisfrei gehalten werden.           
                                        
 Bei Glätte müssen abstumpfende Streu-  
 mittel wie Sand oder Split verwendet   
 werden. Nur bei Eisregen oder an Stei- 
 gungen ist der Einsatz von Streusalz   
 erlaubt.                               
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