501 SAARTEXT Do.21.11. 07:56:01 RATGEBER Schnee Gehwege müssen frei von Schnee sein Die meisten Straßen und Gehwege unter- liegen nicht der Winterdienstpflicht. Deshalb sind die Bürger selbst dafür verantwortlich, die Abschnitte vor den Grundstücken zu räumen und zu streuen. Vor den Grundstücken ist Eis sofort und Schnee nach Ende des Schneefalls zu be- seitigen. Auf Gehwegen muss ein mindes- tens ein Meter breiter Streifen schnee- und eisfrei gehalten werden. Bei Glätte müssen abstumpfende Streu- mittel wie Sand oder Split verwendet werden. Nur bei Eisregen oder an Stei- gungen ist der Einsatz von Streusalz erlaubt. >>