492 SAARTEXT Fr.22.11. 18:22:02 RUNDFUNKBEITRAG Übersicht Das müssen Bürger wissen Bürgerinnen und Bürger zahlen den Rund- funkbeitrag pro Wohnung. Er gilt für alle Personen, die dort leben. So spa- ren Familien und nichteheliche Lebens- gemeinschaften. Das gilt in der Regel auch für Wohnge- meinschaften. Früher musste jedes WG- Mitglied für seine Geräte die Rundfunk- gebühr zahlen. Auch Geräte in den Autos aller Bewohner sind mit abgedeckt. Den Beitrag müssen nur volljährige Per- sonen leisten. Leben mehrere Personen zusammen, muss eine Person angemeldet sein, die den Beitrag für die gemeinsa- me Wohnung zahlt. >>