124 SAARTEXT Mi.29.06. 06:34:02 NACHRICHTEN Saarbrücken/Metz Abkommen für Grenzgänger verlängert Für Grenzgänger wird das Sozialversi- cherungsabkommen für die Arbeit im Ho- meoffice verlängert. Darauf hat sich die entsprechende EU-Verwaltungskommis- sion geeinigt. Demnach gelten für Grenzgänger bis Ende des Jahres weiterhin die Sozialversi- cherungsregeln des Landes, in dem sie arbeiten. Wie hoch der Anteil der Tele- arbeit ist, spielt dabei keine Rolle. Für das kommende Jahr soll es eine neue Regelung geben. Bis zur Coronapandemie galt eine andere Regelung. Wer mehr als 25 Prozent im Homeoffice arbeitete, un- terlag der Regelung im Wohnsitzland. >>