194      SAARTEXT    Do.25.04. 00:46:02
                         GEFAHRENABWEHR 
                       Innenministerium 
                                        
                                        
 Bei besonderen Gefahrenlagen werden an 
 dieser Stelle Informationen der zustän-
 digen Gefahrenabwehrbehörde bekannt ge-
 geben.                                 
                                        
                                        
                                        
                                        
                                        
                                        
                                        
                                        
                                        
 Die für die Gefahrenabwehr zuständige  
 Behörde ist für die Richtigkeit der An-
 gaben verantwortlich.                  
                                        
                                        
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