194 SAARTEXT So.05.02. 15:24:02 GEFAHRENABWEHR Innenministerium Bei besonderen Gefahrenlagen werden an dieser Stelle Informationen der zustän- digen Gefahrenabwehrbehörde bekannt ge- geben. Die für die Gefahrenabwehr zuständige Behörde ist für die Richtigkeit der An- gaben verantwortlich. >>